Eindeutige Kennung | 4866 |
Rechtliche Stellung | Einrichtungen, die durch Rechtsverordnung in den Förderungsbereich einbezogen sind |
Schulgattung | Berufsfachschule/ BFS |
Ausbildungsstätte | Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf |
Abweichender Ausbildungsort | nicht verfügbar |
Ausbildungsgang | Hygienekontrolleur/in |
Kürzel | |
Abschluss | sonstiger Abschluss |
Ausbildungsdauer | 3 Jahre |
Berufsqualifizierend | Ja |
Duale Ausbildung | Nein |
Vorpraktikum | Nein |
Auslandspflichtsemester | Nein |
Zwischenprüfung § 48 Abs. 1 Nr. 1 | Nein |
Besonderheiten (extern) | Die praktische Ausbildung kann in Teilzeitform erfolgen. Sie darf insgesamt die Dauer von fünf Jahren nicht überschreiten. In der Zeit, in der die praktische Ausbildung in Teilzeitform durchgeführt wird, ist eine Förderung wegen § 2 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 BAföG ausgeschlossen. In Zweifelsfällen bitte ich um eine Anfrage. Homepage |
Gültig ab | 21.07.2021 |
Gültig bis | 01.01.2100 |
Basisversion (Datensatz-ID) | 4866 |
Sprachsemester | |
Spezialisierungen | |
Zusatzmerkmale | § 1 Abs.1 Nr.3 MedPflegbV |
Weitere Versionen |