Studierendenwerk Berlin - Anstalt des öffentlichen Rechts

Ausbildungsstättenverzeichnis

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Eindeutige Kennung4237
Rechtliche StellungOhne Angabe
SchulgattungOhne Angabe
AusbildungsstätteAnton Rubinstein Akademie
Abweichender Ausbildungsortnicht verfügbar
AusbildungsgangZuständigkeit liegt nicht beim studierendenWERK BERLIN
Kürzel
AbschlussOhne Angabe
Ausbildungsdauer---
BerufsqualifizierendNein
Duale AusbildungNein
VorpraktikumNein
AuslandspflichtsemesterNein
Zwischenprüfung § 48 Abs. 1 Nr. 1Nein
Besonderheiten (extern)Keine staatlich anerkannte Ausbildungsstätte im Sinne des § 2 Abs. 1 bis 4 BaföG.
Gradverleihung durch die KALEIDOS Fachhochschule Zürich, Schweiz. Dort wird aber nicht immatrikuliert.
Die Zuständigkeit liegt beim kommunalen Amt.

Die Anton Rubinstein Akademie führt auch privaten Unterricht durch, der zu keinem staatlich anerkannten Abschluss führt und mit keiner weiteren Hochschule zusammenhängt. Im Sprachgebrauch der Anton Rubinstein Akademie sind dies:
"Akademiestudium"
"Aufbaustudium"
"Konzertexamen".
Diese Ausbildung ist kein Studiengang im Sinne des § 124a des Berliner Hochschulgesetzes.

Des Weiteren bietet die ARA ein Vorstudium für Musikschüler ab 12 Jahre an.

Homepage
Gültig ab01.01.1900
Gültig bis01.01.2100
Basisversion (Datensatz-ID)4237
Sprachsemester
Spezialisierungen
Zusatzmerkmale
Weitere Versionen