Eindeutige Kennung | 4237 |
Rechtliche Stellung | Ohne Angabe |
Schulgattung | Ohne Angabe |
Ausbildungsstätte | Anton Rubinstein Akademie |
Abweichender Ausbildungsort | nicht verfügbar |
Ausbildungsgang | Zuständigkeit liegt nicht beim studierendenWERK BERLIN |
Kürzel | |
Abschluss | Ohne Angabe |
Ausbildungsdauer | --- |
Berufsqualifizierend | Nein |
Duale Ausbildung | Nein |
Vorpraktikum | Nein |
Auslandspflichtsemester | Nein |
Zwischenprüfung § 48 Abs. 1 Nr. 1 | Nein |
Besonderheiten (extern) | Keine staatlich anerkannte Ausbildungsstätte im Sinne des § 2 Abs. 1 bis 4 BaföG. Gradverleihung durch die KALEIDOS Fachhochschule Zürich, Schweiz. Dort wird aber nicht immatrikuliert. Die Zuständigkeit liegt beim kommunalen Amt. Die Anton Rubinstein Akademie führt auch privaten Unterricht durch, der zu keinem staatlich anerkannten Abschluss führt und mit keiner weiteren Hochschule zusammenhängt. Im Sprachgebrauch der Anton Rubinstein Akademie sind dies: "Akademiestudium" "Aufbaustudium" "Konzertexamen". Diese Ausbildung ist kein Studiengang im Sinne des § 124a des Berliner Hochschulgesetzes. Des Weiteren bietet die ARA ein Vorstudium für Musikschüler ab 12 Jahre an. Homepage |
Gültig ab | 01.01.1900 |
Gültig bis | 01.01.2100 |
Basisversion (Datensatz-ID) | 4237 |
Sprachsemester | |
Spezialisierungen | |
Zusatzmerkmale | |
Weitere Versionen |