Eindeutige Kennung | 4198 |
Rechtliche Stellung | Öffentliche Schule |
Schulgattung | Berufsfachschule/ BFS |
Ausbildungsstätte | Berufliche Schule für Sozialwesen Pankow |
Abweichender Ausbildungsort | nicht verfügbar |
Ausbildungsgang | Erzieher/in •Schulversuch für Geflüchtete• |
Kürzel | |
Abschluss | sonstiger Abschluss |
Ausbildungsdauer | 3 Jahre + 4 Monate (berufsbegleitend) |
Berufsqualifizierend | Ja |
Duale Ausbildung | Nein |
Vorpraktikum | Nein |
Auslandspflichtsemester | Nein |
Zwischenprüfung § 48 Abs. 1 Nr. 1 | Nein |
Besonderheiten (extern) | Der Schulversuch gliedert sich in zwei Teile: • eine viermonatige"Qualifizierungsvorbereitende Maßnahme", die dem weiteren Erwerb der deutschen Sprache dient, im Übrigen Praktika beinhaltet (nicht förderungsfähig); • anschließend die dreijährige Ausbildung in berufsbegleitender Form, bei der dieTeilnehmer/innen des Schulversuchs mit den regulär aufgenommenen Auszubildenden zusammen unterrichtet werden (zu fördern wie der Besuch einer Berufsfachschulklasse nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BAföG). Nur wer die "Qualifizierungsvorbereitende Maßnahme" erfolgreich abschließt, kann in die anschließende Erzieherausbildung aufgenommen werden. Gegebenenfalls ist durch Rückfrage bei der Schule zu klären, in welchem der beiden Teile des Schulversuchs sich die oder der Auszubildende aktuell befindet. Möglicherweise erhalten die Auszubildenden im Verlauf der dreijährigen berufsbegleitenden Ausbildung nur einen Praktikumsvertrag, der keine Vergütung vorsieht. Homepage |
Gültig ab | 01.08.2018 |
Gültig bis | 31.05.2023 |
Basisversion (Datensatz-ID) | 4198 |
Sprachsemester | |
Spezialisierungen | |
Zusatzmerkmale | |
Weitere Versionen |