Eindeutige Kennung | 4131 |
Rechtliche Stellung | Öffentliche Schule |
Schulgattung | Gymnasium/ GYM |
Ausbildungsstätte | Oberstufenzentrum Gastgewerbe (Brillat-Savarin-Schule) |
Abweichender Ausbildungsort | nicht verfügbar |
Ausbildungsgang | Hotelfachmann/-frau mit Allgemeiner Hochschulreife (doppelqualifizierend) |
Kürzel | |
Abschluss | sonstiger Abschluss |
Ausbildungsdauer | 4 Jahre |
Berufsqualifizierend | Ja |
Duale Ausbildung | Nein |
Vorpraktikum | Nein |
Auslandspflichtsemester | Nein |
Zwischenprüfung § 48 Abs. 1 Nr. 1 | Nein |
Besonderheiten (extern) | Es handelt sich um eine duale Berufsausbildung mit der Möglichkeit des Erwerbs des Abiturs. Neben der betrieblichen Ausbildung erfolgt eine schulische Ausbildung in der Berufsschule und auch im beruflichen Gymnasium. • Das 1. Ausbildungsjahr (Einführungsphase) ist nicht förderungsfähig (§ 2 Abs. 5 BAföG), da es sich um keine gymnasiale Ausbildung in Vollzeit handelt. • Im 2. - 4. Ausbildungsjahr (Qualifikationsphase) ist von einer Vollzeitausbildung auszugehen, da die Auszubildenden am beruflichen Gymnasium Unterricht in einem deutlich größeren Umfang erhalten. Es handelt sich um eine förderungsfähige Gymnasialausbildung im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Abs. 1a BAföG. Eine förderungsrechtliche Verweisung von Auszubildenden am beruflichen Gymnasium auf den Wohnsitz der Eltern kann nur in Betracht kommen, wenn Auszubildende eine dem Schulversuch entsprechende insgesamt vierjährige doppelqualifizierende Ausbildung auch von der Wohnung der Eltern aus hätten absolvieren können. Die Auszubildenden erhalten eine Ausbildungsvergütung! Erläuterungen zum beruflichen Gymnasium Homepage |
Gültig ab | 01.08.2018 |
Gültig bis | 31.07.2025 |
Basisversion (Datensatz-ID) | 4131 |
Sprachsemester | |
Spezialisierungen | |
Zusatzmerkmale | |
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