Eindeutige Kennung | 3749 |
Rechtliche Stellung | Ohne Angabe |
Schulgattung | Ohne Angabe |
Ausbildungsstätte | DEUTSCHEPOP BERLIN |
Abweichender Ausbildungsort | nicht verfügbar |
Ausbildungsgang | Zuständigkeit liegt nicht beim studierendenWERK BERLIN |
Kürzel | |
Abschluss | Ohne Angabe |
Ausbildungsdauer | --- |
Berufsqualifizierend | Nein |
Duale Ausbildung | Nein |
Vorpraktikum | Nein |
Auslandspflichtsemester | Nein |
Zwischenprüfung § 48 Abs. 1 Nr. 1 | Nein |
Besonderheiten (extern) | Ist bisher nicht als förderungsfähige Ausbildungsstätte im Sinne des § 2 Abs. 2 bis 4 BAföG bekannt. Die Zuständigkeit liegt nicht beim studierendenWERK BERLIN, sondern bestimmt sich nach § 45 Abs. 1 BAföG. Anfragen zur Förderungsfähigkeit können an das Ausbildungsstättenverzeichnis gestellt werden. |
Gültig ab | 01.01.1990 |
Gültig bis | 01.01.2100 |
Basisversion (Datensatz-ID) | 3738 |
Sprachsemester | |
Spezialisierungen | |
Zusatzmerkmale | |
Weitere Versionen |