Studierendenwerk Berlin - Anstalt des öffentlichen Rechts

Ausbildungsstättenverzeichnis

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Eindeutige Kennung3491
Rechtliche StellungEinrichtungen, die durch Rechtsverordnung in den Förderungsbereich einbezogen sind
SchulgattungGymnasium/ GYM
AusbildungsstätteTechnische Universität Berlin - TU (40)
Abweichender Ausbildungsortnicht verfügbar
AusbildungsgangVorstudieneinrichtung für Studierende mit ausländischen Schulabschlusszeugnissen
KürzelStudienkolleg
Abschlusssonstiger Abschluss
Ausbildungsdauer1 Jahr
BerufsqualifizierendNein
Duale AusbildungNein
VorpraktikumNein
AuslandspflichtsemesterNein
Zwischenprüfung § 48 Abs. 1 Nr. 1Nein
Besonderheiten (extern)
  • T-Kurs: (mathematisch-naturwissenschaftlich oder technisch)
  • W-Kurs: (Wirtschaftswissenschaften)
  • M-Kurs: (Medizin)
Die Zuständigkeit ergibt sich aus § 45 Abs. 3 BAföG (hier: Studierendenwerk Berlin).
Homepage

Gültig ab01.01.1900
Gültig bis01.01.2100
Basisversion (Datensatz-ID)3491
Sprachsemester
Spezialisierungen
Zusatzmerkmale§ 2 Buchstabe c VorkurseV
Weitere Versionen