Studierendenwerk Berlin - Anstalt des öffentlichen Rechts

Ausbildungsstättenverzeichnis

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Eindeutige Kennung2923
Rechtliche StellungEinrichtungen, die durch Rechtsverordnung in den Förderungsbereich einbezogen sind
SchulgattungGymnasium/ GYM
AusbildungsstätteStudienkolleg für die Berliner Hochschulen
Abweichender Ausbildungsortnicht verfügbar
AusbildungsgangVorstudieneinrichtung für Studierende mit ausländischen Schulabschlusszeugnissen
KürzelStudienkolleg
Abschlusssonstiger Abschluss
Ausbildungsdauer1 Jahr
BerufsqualifizierendNein
Duale AusbildungNein
VorpraktikumNein
AuslandspflichtsemesterNein
Zwischenprüfung § 48 Abs. 1 Nr. 1Nein
Besonderheiten (extern)• M-Kurs: (Med., Bio., Pharm.)
• W-Kurs: (Wirtschaftswissenschaften)
• G-Kurs: (Geisteswissenschaften)
• S/G-Kurs: (Sprach-u.Geisteswissenschaften)
• T-Kurs: (Sprach-u.Geisteswissenschaften)
Die Zuständigkeit ergibt sich aus § 45 Abs. 3 BAföG (hier: Studierendenwerk Berlin).
Homepage
Gültig ab01.01.1900
Gültig bis01.01.2100
Basisversion (Datensatz-ID)2923
Sprachsemester
Spezialisierungen
Zusatzmerkmale§ 2 Buchstabe c VorkurseV
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