Eindeutige Kennung | 2884 |
Rechtliche Stellung | Einrichtungen, die durch Rechtsverordnung in den Förderungsbereich einbezogen sind |
Schulgattung | Berufsfachschule/ BFS |
Ausbildungsstätte | BBG Berliner Bildungscampus für Gesundheitsberufe gGmbH (Neukölln) |
Abweichender Ausbildungsort | nicht verfügbar |
Ausbildungsgang | Hebammenwesen |
Kürzel | BBG |
Abschluss | sonstiger Abschluss |
Ausbildungsdauer | 3 Jahre |
Berufsqualifizierend | Ja |
Duale Ausbildung | Nein |
Vorpraktikum | Nein |
Auslandspflichtsemester | Nein |
Zwischenprüfung § 48 Abs. 1 Nr. 1 | Nein |
Besonderheiten (extern) | Durch die Reform der Hebammenausbildung zum 1. Januar 2020 wird die Hebammenausbildung vollständig akademisiert. Förderungsrechtlich ist folgendes zu beachten: • Die vor dem 31. Dezember 2022 an Hebammenschulen noch nach altem Recht begonnenen Ausbildungen werden nach altem Recht zu Ende geführt, längstens bis zum 31. Dezember 2027. Nach dem 30. Dezember 2022 können Ausbildungen nach altem Recht nicht mehr aufgenommen werden. • Die am 31. Dezember 2019 bestehenden Hebammenschulen gelten nach § 79 Nr. 1 HebG (neu) weiterhin als nach altem Recht staatlich anerkannt, es sei denn, die Anerkennung wird widerrufen. Ehemals Klinikum Neukölln der Vivantes Netzwerk für Gesundheit GmbH. Homepage |
Gültig ab | 01.01.1900 |
Gültig bis | 31.12.2027 |
Basisversion (Datensatz-ID) | 1738 |
Sprachsemester | |
Spezialisierungen | |
Zusatzmerkmale | § 1 Abs.1 Nr.23 MedPflegbV |
Weitere Versionen |