Eindeutige Kennung | 2576 |
Rechtliche Stellung | Öffentliche Schule |
Schulgattung | Gymnasium/ GYM |
Ausbildungsstätte | Oberstufenzentrum Informations- und Medizintechnik (IMT) |
Abweichender Ausbildungsort | nicht verfügbar |
Ausbildungsgang | IT-Systemelektroniker/in mit Allgemeiner Hochschulreife (doppelqualifizierend) |
Kürzel | |
Abschluss | sonstiger Abschluss |
Ausbildungsdauer | 4 Jahre |
Berufsqualifizierend | Ja |
Duale Ausbildung | Nein |
Vorpraktikum | Nein |
Auslandspflichtsemester | Nein |
Zwischenprüfung § 48 Abs. 1 Nr. 1 | Nein |
Besonderheiten (extern) | • 1. - 3. Ausbildungsjahr nicht förderungsfähig: § 2 Abs.5 BAföG. Die Ausbildung zum IT-Systemelektroniker wird in den ersten drei Jahren, neben dem Besuch des Beruflichen Gymnasiums, im dualen System mit Berufsschulbesuch durchgeführt. • 4. Ausbildungsjahr Vollzeit: förderungsfähig (Gymnasium). Eine förderungsrechtliche Verweisung von Auszubildenden am beruflichen Gymnasium auf den Wohnsitz der Eltern kann nur in Betracht kommen, wenn Auszubildende eine entsprechende insgesamt vierjährige doppelqualifizierende Ausbildung auch von der Wohnung der Eltern aus hätten absolvieren können. Erläuterungen zum Beruflichen Gymnasium Homepage |
Gültig ab | 01.01.1900 |
Gültig bis | 01.01.2100 |
Basisversion (Datensatz-ID) | 1326 |
Sprachsemester | |
Spezialisierungen | |
Zusatzmerkmale | |
Weitere Versionen |