Eindeutige Kennung | 2293 |
Rechtliche Stellung | Ergänzungsschule |
Schulgattung | Berufsfachschule/ BFS |
Ausbildungsstätte | Filmschauspielschule Berlin |
Abweichender Ausbildungsort | nicht verfügbar |
Ausbildungsgang | Film-, Fernseh- und Theaterschauspieler/in |
Kürzel | |
Abschluss | sonstiger Abschluss |
Ausbildungsdauer | 3 Jahre + 6 Monate |
Berufsqualifizierend | Ja |
Duale Ausbildung | Nein |
Vorpraktikum | Nein |
Auslandspflichtsemester | Nein |
Zwischenprüfung § 48 Abs. 1 Nr. 1 | Nein |
Besonderheiten (extern) | 1. Ausbildungsstufe Film- und Fernsehschauspieler/in (3 Jahre) → aufbauend: 2. Ausbildungsstufe Film-, Fernseh- und Theaterschauspieler/in (6 Monate) Der erste Abschluss als Film- und Fernsehschauspieler/in ist zwingende Voraussetzung für die Aufnahme ins 7. Halbjahr. Die Auszubildenden können aber bereits mit dem ersten Abschluss die Ausbildung beenden. Homepage |
Gültig ab | 01.01.1900 |
Gültig bis | 01.01.2100 |
Basisversion (Datensatz-ID) | 1662 |
Sprachsemester | |
Spezialisierungen | |
Zusatzmerkmale | |
Weitere Versionen |