Eindeutige Kennung | 165 |
Rechtliche Stellung | Staatliche Hochschule |
Schulgattung | Wissenschaftliche Hochschule/ WHS |
Ausbildungsstätte | Universität der Künste Berlin - UdK (42) |
Abweichender Ausbildungsort | nicht verfügbar |
Ausbildungsgang | Meisterschüler |
Kürzel | |
Abschluss | sonstiger Abschluss |
Ausbildungsdauer | 2 Semester |
Berufsqualifizierend | Nein |
Duale Ausbildung | Nein |
Vorpraktikum | Nein |
Auslandspflichtsemester | Nein |
Zwischenprüfung § 48 Abs. 1 Nr. 1 | Nein |
Besonderheiten (extern) | Studienbeginn: individuell. Förderungsfähig sind nur die Konsekutivstudiengänge i. S. d. Teilziffer 7.1.10 VwV a. F., die FHD verlängert sich entsprechend. Siehe jeweiliger Studiengang. Das sind Bildende Kunst wenn nicht nach der Studienordnung 2013 studiert wird, Kunst und Medien wenn nicht nach der Studienordnung 2013 studiert wird und Visuelle Kommunikation. Mangels Rechtsgrundlage (VwV 2013) ist eine Förderung nicht mehr möglich. Ausnahme Vertrauensschutztatbebstände. |
Gültig ab | 01.01.1900 |
Gültig bis | 09.02.2015 |
Basisversion (Datensatz-ID) | 165 |
Sprachsemester | |
Spezialisierungen | |
Zusatzmerkmale | |
Weitere Versionen |